PiR hat geschrieben: Wer entscheidet jetzt, ob das beispielsweise als Gewinnvortrag in der GmbH belassen wird oder nicht? Das Geld wäre ja (zumindest zum Großteil) dafür gedacht, es in die Mannschaft zu investieren, um sich zu verbessern und nicht an den eV oder die Gesellschafter auszubezahlen. Und wenn diese Gewinne immer in die Mannschaft bzw. die GmbH fließen, wie wird sichergestellt, dass auch eV und Gesellschaft Geld bekommen?
Die Gesellschafterversammlung bestimmt darüber, ob das Gewinne reinvestiert oder (teil-)ausgeschüttet werden. Denkbar wären auch Verträge zwischen e.V. und GmbH über eine Nutzungsgebühr für die Marke. Natürlich darf man es auch nicht übertreiben, denn die Investoren rennen uns ja noch nicht die Bude ein.